Liebe Mitmenschen, liebe EFBS-Familie,

leider hat sich die pandemische Lage wieder so verschärft, dass zu viele Menschen um ihr Leben ringen und dass das medizinische Personal dieses Ringen bis an die Grenze der Erschöpfung und darüber hinaus begleitet. Neue gesetzliche Vorgaben sollen die Situation wieder verbessern und wir unterstützen das mit ganzer Kraft. Weil wir glauben, dass alle Menschen dazu bestimmt sind, in liebevoller und fürsorglicher Gemeinschaft miteinander zu leben, haben wir unsere Teilnahmebedingungen entsprechend angepasst:

Vom 29.11.2021-22.07.2022 dürfen Kursleiter*innen in der EFBS nur noch Präsenzkurse leiten, wenn sie geimpft oder genesen sind („2G“).

Wir und unsere Kursteilnehmer*innen brauchen eine verlässliche Situation, in der sich alle möglichst sicher fühlen können. In unseren Kursen sind auch viele Babys und Angehörige anderer vulnerabler Gruppen, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Staatliche Regelungen, die sich im Zwei-Wochen-Rhythmus ändern, führen zu permanenter Unruhe und verhindern somit eine liebevolle und fürsorgliche Atmosphäre. Daher schaffen wir eine verbindliche Regelung für einen längeren Zeitraum. Sollte diese Regelung nicht ausreichen, passen wir unser Infektionsschutzkonzept selbstverständlich entsprechend der aktuellen Lage an.

Vom 29.11.2021-09.04.2022 dürfen Teilnehmer*innen nur noch an Präsenzkursen teilnehmen, wenn sie einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen können („2G“).

Grundsätzlich gilt hier das gleiche wie für Kursleiter*innen. Ausnahmen sind möglich für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. „2G“ gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. Die Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Infektionsschutzkonzept im Anhang. Rechtzeitig vor Ablauf des zweiten Trimesters findet eine Neubewertung für das dritte Trimester statt, über die Sie rechtzeitig informiert werden. Ohne einen entsprechenden Nachweis dürfen Sie jetzt leider nicht mehr an unseren Kursen teilnehmen.

Vom 26.11.2021 an müssen alle Personen in der gesamten Einrichtung, in allen Kursen – außer Sportkursen – und am Platz einen Mund-Nase-Schutz tragen.

 Rückerstattungen von Kursgebühren sind unter nachstehenden Bedingungen möglich.

Teilnehmer*innen bereits laufender Kurse, die vom 29.11.2021-18.12.2021 von der 2G-Regelung betroffen sind, bekommen die Stunden zurückerstattet, an denen sie nicht teilnehmen können. Teilnehmer*innen, die für eine einmalige Veranstaltung oder einen Kurs angemeldet sind, der noch nicht begonnen hat, können sich im Rahmen einer einmaligen Kulanzregelung bis 5 Tage vor Kursbeginn abmelden. Andernfalls greifen unsere Teilnahmebedingungen und es wird die volle Kursgebühr fällig. Für nicht besuchte Kursstunden wird kein Ersatz geleistet!

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung. Bleiben Sie gesund und passen Sie aufeinander auf!

Herzliche Grüße aus der EFBS,
Ihre Aline Martin-Rühl und das Team der EFBS