Liebe EFBS-Familie,

heute (13.01.2021) ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Gießen auf 386,5 gestiegen. Überschreitet ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 350, gelten ab dem nächsten Tag besondere regionale Schutzmaßnahmen. Es ist damit zu rechnen, dass Gießen ab Sonntag oder Anfang nächster Woche als Hotspot gilt und auch wir unseren Kursbetrieb an die dann gültigen Regelungen anpassen müssen.

Für die EFBS bedeutet dies, dass das 2Gplus-Modell Voraussetzung zur Teilnahme an Kursen wird, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Gießen den Schwellenwert von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, und zwar ab dem nächsten Tag. Das 2Gplus-Modell endet, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet, ab dem nächsten Tag.

Daraus ergeben sich folgende Regelungen für unser aktualisiertes Infektionsschutzkonzept:

  1. Es dürfen nur Personen an Kursen und Veranstaltungen teilnehmen, die einen Negativnachweis erbringen (Impfnachweis, Genesenennachweis, medizinische Ausnahmegenehmigung, Testheft für Schüler*innen).
  2. Darüber hinaus ist einer der folgenden zusätzlichen Negativnachweise erforderlich:
    • einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest),
    • einen Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) oder
    • den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schüler*innen sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schüler*innen mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte).
  3. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren.
  4. Beim Nachweis über eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) im Sinne des § 2 der Coronavirus-Impfverordnung ist die Vorlage eines Testergebnisses nicht erforderlich.
  5. Kursleiter*innen legen uns bitte vorab einen Testnachweis vor. Bei uns eingereichte Kopien werden aus Datenschutzgründen nach Vorlage vernichtet.
  6. Kursleiter*innen kontrollieren bei eimaligen Veranstaltungen bzw. vor der ersten Kursstunden die Negativnachweise aller Teilnehmer*innen gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original. Bei weiteren Kursstunden werden nur noch die Testnachweise von Nicht-Geboosterten kontrolliert.
  7. Die Hotspot-Regelung bzw. das 2Gplus-Modell in unseren Kursen endet, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Gießen den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet, ab dem nächsten Tag.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße,
Ihre Aline Martin-Rühl und das Team der EFBS