Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen ist die Voraussetzung zur Teilnahme an Sportkursen der EFBS ab 11.11.2021 das Modell „3G+“. Nicht auszuschließen ist, dass sukzessive weitere Bereiche ebenfalls unter diese Regelung fallen werden. Wer derzeit nicht geimpft oder genesen ist und noch einen Schnelltest als Negativnachweis zur Teilnahme an Sportkursen nutzt, muss ab jetzt einen Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) erbringen. Ausnahmeregelungen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie bei Kindern und Jugendlichen sind nach Absprache möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.fbs-gi.de oder in der Evangelischen Familien-Bildungsstätte unter 0641/96612-0.